AGB Reisen
Geschäftsbedingungen für die Bildungs- und Erlebnisexkursionen (Stand 11.2024)
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Der Verein Urania Barnim e. V. bemüht sich, alle im Exkursionsprogramm geplanten Veranstaltungspunkte zu erfüllen.
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Vom Verein unverschuldete bzw. nicht zu beeinflussende Abweichungen oder Veränderungen zum Reisevertrag – soweit sie den angestrebten Inhalten und Zielsetzungen nicht grundsätzlich widersprechen – werden vom Reiseteilnehmer akzeptiert. Sie begründen keine Schadenersatz- und/oder Minderungsansprüche gegenüber dem Verein.
- Als Reiseunterlage gelten das Reiseprogramm und die Geschäftsbedingungen.
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Die zu entrichtenden Kosten können entweder in bar direkt in der Geschäftsstelle des Vereins oder bargeldlos unter Angabe des codierten Zahlungsgrundes (Datum und Ziel der Reise) auf das Konto des Vereins eingezahlt werden. Die Einzahlung ist entsprechend den angegebenen Fristen vorzunehmen.
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Bei Gruppenbuchungen ist die Gesamtsumme einmalig durch den Vertragspartner zu entrichten.
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Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die vorliegenden Bedingungen selbst auch im Namen der mit eingetragenen Personen anerkennt.
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Jedem Teilnehmer einer Reise wird empfohlen, am Tag der Anmeldung eine private Reiserücktrittskostenversicher
ung und eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. -
Der Teilnehmer hat das Recht unter Beachtung nachfolgender Meldefristen vom Vertrag zurückzutreten:
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Tagesfahrten bis 14 Tage vor Reisebeginn
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Mehrtagesfahrten bis 30 Tage vor Reisebeginn, wenn im Programm nicht anders ausgewiesen
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Gruppenbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn
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Bei Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Stornofrist ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Person bei Tagesfahrten bzw. 15,00 € pro Person bei Mehrtagesfahrten zu bezahlen. Innerhalb der unter Pkt. 8 genannten Fristen entstehen Stornokosten in Höhe von 50 % des Reisepreises, ab dem 3. Tag vor Reisebeginn 80 % des vorgesehenen Gesamtpreises für Mehrtagesfahrten. Für Tagesfahrten werden 20,00 € pro Person Stornogebühren erhoben.
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Der Rücktritt vom Vertrag ist gegenüber dem Verein schriftlich zu erklären. Für die Wahrung der Rücktrittsfrist gilt das Datum des Poststempels bzw. das Sendedatum der Mail.
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Wenn eine Ersatzperson gefunden wird (durch den Verein oder den Teilnehmer), der in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, entstehen nur Bearbeitungsgebühren wie vor der Stornofrist.
- Den Teilnehmenden wird empfohlen, am Reisetag den Personalausweis sowie die Krankenkassenkarte bei sich zu führen. Für Fahrten nach Polen empfehlen wir die europäische Krankenversicherungskarte der eigenen Krankenkasse.